Ehemals legal gekauft, heute ist der Besitz schon strafbar.

am 30.08.2003 / in zitate & fakten

Am 1. September greifen die Bestimmungen des neuen Waffenrechtes. Dann ist der Erwerb und Besitz von Wurfsternen, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymessern verboten. Ein Vergehen kann danach mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
„Ich appelliere nicht nur an Jugendliche, sondern auch an deren Eltern und andere Erwachsene”, sagt Sachsens Innenminister Horst Rasch. „Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um die nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erstmalig verbotenen Gegenstände unbrauchbar zu machen oder an Berechtigte zu übergeben.” Schon wer eine solche Waffe in seiner Schublade aufbewahre, mache sich strafbar. Alle Waffenbehörden und jede Polizeidienststelle stehen für die Waffenabgabe zur Verfügung.

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