Wenn zwei sich streiten …

am 15.08.2003 / in zitate & fakten

Die Gewerkschaft der Polizei in Sachsen kündigte jetzt an, dass man sich gegen diese Streichpläne vehement wehren will. Dazu gehöre auch, dass Polizisten beim Eintreiben von Bußgeldern notfalls bewusst nur noch Dienst nach Vorschrift leisten werden. Im Klartext heißt das, nicht überall wo eigentlich sofort der Block mit den Strafzetteln gezückt werden müsste, soll das auch geschehen.
Die Beamten zielen damit auf einen wunden Punkt, wie gestern das Innenministerium indirekt einräumen musste. So bestätigte Sprecher Thomas Uslaub, dass es für Delikte, die mit Bußgeldern geahndet werden, tatsächlich exakte „Zielvorgaben” für den Umfang der zu erfolgenden Kontrollen gibt. Diese seien in einem Katalog für einzelne Bereiche wie Alkohol- oder Drogendelikte bis hin zum Falschparken festgeschrieben.

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